AGB
AGB
Geltung nur B2B (§ 14 BGB)
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vorrang
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen der ProRender Bureau, Inhaber: Mark Tsalenchuk, Beethovenstraße 89, 46487 Wesel, Deutschland, E-Mail: sales@pro-render.com, Website: https://pro-render.de („ProRender“).
1.2 Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ProRender stimmt ihrer Geltung in Textform zu.
1.4 Vorrang: Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Vertrag gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
2. Leistungen
2.1 ProRender erbringt Dienstleistungen der architektonischen Visualisierung (u. a. 3D-Modellierung, Materialisierung, Licht, Renderings, Animationen, 360°/VR, Postproduktion, ggf. CGI-Produktvisualisierung).
2.2 Der konkrete Leistungsumfang, Auflösungen, Dateiformate, Meilensteine und Korrekturschleifen ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung.
2.3 Nicht geschuldet ist die Lieferung von Arbeits-/Quelldaten (z. B. 3D-Szenen, Rohdateien, Skripte), außer wenn ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.
2.4 Visualisierungen sind darstellende Interpretationen. Farb-/Materialwiedergaben, Lichtstimmungen und Maßdarstellungen hängen von gelieferten Unterlagen und Endgeräten ab und sind keine verbindliche Ausführungsgrundlage.
3. Angebot, Vertragsschluss, Mitwirkung
3.1 Angebote sind 14 Tage ab Datum gültig (sofern nicht anders angegeben).
3.2 Vertragsschluss durch Annahme in Textform oder Beauftragung/Anzahlung.
3.3 Der Kunde stellt vollständige, richtige und verwertbare Unterlagen (CAD/BIM, Pläne, CI, Materiallisten, Referenzen) bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
3.4 Mitwirkungspflichten (Feedback, Freigaben, Materiallieferungen) sind fristgerecht zu erfüllen. Verzögerungen auf Kundenseite verschieben Termine angemessen; Mehraufwände werden vergütet.
4. Projektablauf, Korrekturen, Abnahme
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, enthält der Preis bis zu zwei (2) Korrekturschleifen je Motiv/Clip innerhalb des vereinbarten Scopes. Weitere Änderungen, Stilwechsel oder Änderungen nach Freigabe eines Meilensteins sind Change-Requests und werden nach Aufwand vergütet.
4.2 Zwischenfreigaben (z. B. Kameras, Lookdev, Low-Res) sind verbindliche Meilensteine.
4.3 Der Kunde nimmt die Leistung nach Lieferung unverzüglich ab. Fiktive Abnahme: Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung keine substantielle Mängelrüge oder setzt der Kunde die Leistung ein, gilt die Leistung als abgenommen.
4.4 Mit jeder Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit der bis dahin gezeigten Inhalte (Geometrie, Kameras, Lookdev). Rechts-/Marken-/Persönlichkeits-/Urheber-/Motivrechte und öffentlich-rechtliche Genehmigungen liegen in der Prüfverantwortung des Kunden.
5. Termine, höhere Gewalt
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich/ in Textform bestätigt und der Kunde fristgerecht mitwirkt.
5.2 Bei höherer Gewalt (z. B. Netzausfälle, Krankheit, Krieg, Pandemien, Störungen bei Drittanbietern) verlängern sich Fristen angemessen; ProRender informiert den Kunden.
6. Vergütung, Nebenkosten, Zahlungen
6.1 Es gilt die im Angebot ausgewiesene Festpreis- oder Zeitvergütung zzgl. gesetzlicher USt.
6.2 Nebenkosten (z. B. lizensierte Stock-Assets, Musik/Sprecher, Render-Farm, Kurier) werden nach vorheriger Abstimmung berechnet.
6.3 ProRender ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen (z. B. 50 % bei Auftrag, 40 % nach Preview-Freigabe, 10 % bei Lieferung).
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug: gesetzliche Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB (B2B) und 40-€-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).
6.5 Nutzung erst nach vollständiger Zahlung. Vorabversionen dürfen bis dahin mit sichtbaren Wasserzeichen und/oder in reduzierter Auflösung geliefert werden.
7. Rechte, Lizenzen, Credits
7.1 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei ProRender.
7.2 Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erhält der Kunde eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungslizenz an den finalen Deliverables (Render/Clips) für Zweck/Umfang/Medien/Territorien gemäß Vertrag.
7.3 Weitergehende Nutzungen (zusätzliche Medien/Kampagnen, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitungen) bedürfen einer erweiterten Lizenz.
7.4 Bearbeitungen/Veränderungen bedürfen der Zustimmung von ProRender, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
7.5 ProRender darf die erbrachten Leistungen (inkl. Projekttitel/Logo, ggf. freigegebene Zwischenschritte) zu Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Showreel, Awards, Pitches) nutzen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
7.6 Source-/Arbeitsdaten (z. B. 3D-Szenen, Roh-Assets) sind nicht geschuldet; ein Buy-out kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
7.7 Urheberbenennung („ProRender Bureau“) ist — soweit branchenüblich — zu leisten.
8. Drittmaterialien, Rechte Dritter, Freistellung
8.1 Stellt der Kunde Materialien (Texte, Pläne, Marken, Personen-/Gebäudebilder, Musik etc.), sichert er die erforderlichen Rechte für die vereinbarte Nutzung zu.
8.2 Der Kunde stellt ProRender von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der vom Kunden gelieferten Materialien beruhen (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten).
8.3 Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen fehlender Einwilligungen abgebildeter Personen, Marken-/Designrechte, Gebäude-/Architektenurheberrechte sowie Leistungsschutzrechte (Musik/Sound).
9. Gewährleistung, Mängelrüge
9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigten und innerhalb von 10 Werktagen gerügten Mängeln leistet ProRender Nacherfüllung (Nachbesserung). Mehrfache Nachbesserung ist zulässig, soweit zumutbar. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen die gesetzlichen Rechte zu.
9.2 Unerhebliche Abweichungen (z. B. in Farbe/Kontrast/Helligkeit/Bildausschnitt/Renderartefakten, geräteabhängiger Darstellung) sind kein Mangel.
10. Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ProRender nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Haftungshöchstgrenze: In Fällen der Ziff. 10.2 ist die Haftung betragsmäßig auf 100 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. Ziff. 10.1 bleibt unberührt.
10.4 Für Datenverluste haftet ProRender nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.5 Haftung für indirekte Schäden/entgangenen Gewinn ist — außerhalb der Ziff. 10.1/10.2 — ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit, Datenschutz, AVV/NDA
11.1 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen.
11.2 Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten: Datenschutzerklärung unter https://pro-render.de/datenschutz.
11.3 Auf Wunsch schließen die Parteien ein NDA sowie — sofern erforderlich — einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DS-GVO).
12. Stornierung, Verschiebung (pauschalierter Aufwendungsersatz)
12.1 Storniert der Kunde nach Beauftragung, vergütet er die bis dahin angefallenen Leistungen nach Aufwand; mindestens jedoch pauschal:
– bis 5 Werktage vor vereinbartem Projektstart: 30 % des Auftragswertes,
– bis 2 Werktage vor Start: 50 %,
– ab 1 Werktag vor Start bzw. im laufenden Projekt: 80 %.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
12.2 Terminverschiebungen können Ausfall-/Wartezeiten verursachen und werden nach Aufwand berechnet.
13. Archivierung
ProRender ist nicht verpflichtet, Projekt-/Produktionsdaten über die Übergabe hinaus zu speichern. Archivierung kann — soweit verfügbar — gegen Vergütung vereinbart werden (ohne Gewähr).
14. Subunternehmer, Freelancer
ProRender darf geeignete Subunternehmer/Freelancer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
15. Nichtabwerbung / Nichtumgehung
15.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter oder vertraglich eingebundenen Freelancer von ProRender abzuwerben oder direkt zu beauftragen.
15.2 Für jeden Verstoß schuldet der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe ProRender nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzt; die Angemessenheit ist gerichtlich überprüfbar. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
16. Nutzungsnachweise, digitale Kennzeichnung
16.1 ProRender kann zweckangemessene Auskünfte über Umfang/Medien/Territorien/Laufzeiten der Nutzung verlangen, soweit dies zur Lizenzabrechnung oder Rechtsverteidigung erforderlich ist.
16.2 ProRender ist berechtigt, digitale Wasserzeichen/Metadaten in Deliverables zu integrieren, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
17. Wettbewerber / Exklusivität
17.1 Sofern nicht ausdrücklich Exklusivität vereinbart wurde, darf ProRender auch für Wettbewerber des Kunden tätig werden. Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
18. Change-Requests & Mehraufwand
18.1 Änderungen nach Meilenstein-Freigabe, Stilwechsel, zusätzliche Varianten/Renderauflösungen sowie kundenseitige Verzögerungen sind Change-Requests und werden zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. ProRender informiert vorab über Kosten und Termine.
19. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort ist der Sitz von ProRender, soweit nichts anderes vereinbart.
19.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.3 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist — nach Wahl von ProRender — Wesel oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Abtretungen des Kunden bedürfen der Zustimmung von ProRender.
20.2 Aufrechnungen/Zurückbehaltungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
20.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen mindestens Textform (§ 126b BGB). Individuelle Abreden bleiben stets vorrangig.
20.4 Salvatorisch: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
Architekturvisualisierung an der Schnittstelle zur Kunst. Mit ProRender wird Ihr Projekt lebendig, noch bevor der erste Stein gelegt ist. Premium-Qualität, weltweite Erfahrung und ein individueller Ansatz bei über 500 erfolgreich abgeschlossenen Projekten.
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